Bislang verweigerte das Bundesgericht den Abzug von Liegenschaftskosten bei Totalsanierung und Umbauten, die wirtschaftlich einem Neubau gleichkamen. Das Bundesgericht gibt diese langjährige Praxis mit einem Leiturteil vom 23. Februrar 2023 auf. Nach der Praxisänderung sind in Zukunft die Baukosten stets in einer Einzelbetrachtung nach objektiv-technischen Kriterien auf ihre einkommenssteuerliche Abzugsfähigkeit hin zu prüfen.

Quelle: TREX Der Treuhandexperte 3/2023